Ein unscheinbarer Beleg |
Auf den ersten Blick wirkt diese Karte ganz unscheinbar: Mit einer 3 Pfennige Marke Mi. Nr. 31 frankiert wurde sie als sogenannte offene Geschäftskarte zum Drucksachenporto versandt. Erst auf den
zweiten Blick kommt ihre Besonderheit zum Vorschein: Die Ankündigung des
Vertreterbesuchs ist auf die Anschriftseite gedruckt. Dies wurde
bereits im Herbst 1875 verboten und kann daher maximal 9 Monate mit
Pfennige Marken vorkommen. Wie im Postblatt vom September 1875 zu lesen
ist, war ab diesem Zeitpunkt nur noch die Adresse auf der Vorderseite
zulässig; alle anderen Mitteilungen waren auf der Rückseite anzubringen. So eine seltene Karte kann man heute noch in den Wühlkisten auf den Tauschtagen finden. Viel Glück… Übrigens, die Arge Krone-Adler bietet einen Reprint der Postblätter von 1874-1902 an; es lohnt sich, darin zu
schmökern. Ralf Graber |