Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

 22 Pfennig - Orts- und Nachbarortsverkehr mit Einschreiben


Beschreibung Gültigkeit
Drucksachen bis 50g, Postkarten, Briefe und Blindensendungen
im Orts- oder Nachbarortsverkehr mit Einschreiben
ab 01.04.1900

Wurde zu einer Sendung im Orts- oder Nachbarortsverkehr der Versand per Einschreiben verlangt, so kam zu der üblichen Ortsposttaxe von 2 Pfennig die Gebühr für das Einschreiben von 20 Pfennig hinzu. Solche Belege sind nur in ganz wenigen Stücken bekannt geworden und gehören zu den Portostufen-Raritäten der von uns betrachteten Epoche.

Beispielhaft gezeigt ist hier eine Drucksache aus Trier an den Ritterguts-besitzer Dr. A. von Nell in den Vorort St. Mathias vom fünften Tag der Gültigkeit dieser neuen Portostufe. Die Frankatur besteht aus einer 2 Pfennig-Marke der Krone/Adler-Serie sowie zwei Exemplaren der 10 Pfennig-Marke der Serie Germania mit der Inschrift "REICHSPOST".

kostenlose counter