Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen:

 50 Pfennig - diverse Möglichkeiten


Beschreibung Gültigkeit
Einschreibebrief 1. Gewichtsklasse mit frankierter Rückscheingebühr ab 01.01.1875
Eingeschriebene Postkarte mit Expressbestellung ab 01.01.1875
Zeitungsüberweisung für eine Zeitung ab 01.01.1875
Nachnahmebrief bei einer Entfernung über 10 Meilen
und Nachnahme-(Mindest-)gebühr von 10 Pfennig
ab 01.01.1875
Nachnahmebrief der 2. Gewichtsklasse per Einschreiben gegen
Vorzeigegebühr von 10 Pf.
ab 01.06.1890
Nachnahmebrief per Einschreiben mit Rückschein (Rückscheingebühr
nicht frankiert)
ab 01.01.1875
Wertbrief bis einschließlich 10 Meilen mit Wertangabe von über
1.200 bis 1.500 Mark und mit vorausbezahltem Bestellgeld
ab 01.01.1875
Wertbrief über 10 Meilen mit Wertangabe von über 300 bis 600 Mark ab 01.01.1875
Wertbrief über 10 Meilen mit Wertangabe von über 300 bis 600 Mark
und eine Entfernung von über 10 Meilen
ab 01.01.1875
Postanweisung über 400 bis 600 Mark ab 01.01.1899

Brief „An den hohen Oberkirchenrath zu Schwerin“. Um eine Meldung über die erfolgte Zustellung zu erhalten, wurde zusätzlich zum Porto von 10 Pfennig noch die Zustellung per Einschreiben gegen Rückschein gewählt für je 20 Pfennig Gebühr. Damit setzt sich der Gesamtbetrag zusammen aus 10 Pfennig Briefporto + 20 Pfennig Gebühr für das Einschreiben + 20 Pfennig Gebühr für den Rückschein. Der Gesamtbetrag wurde mit einer 50-Pfennig-Marke der Mi.-Nr. 44 verklebt.

Firmenbrief von Ronneburg nach Freiburg in Schlesien per Einschreiben-Rückschein. Porto und Gebühren von insgesamt 50 Pfennig wurden durch ein senkrechtes Paar der Mi.-Nr. 49 beglichen.

5-Pfennige-Ganzsache per Bahnpost befördert nach Pegau mit Zusatzfrankatur von 4 x 10 Pf. Mi.-Nr. 33 und 1 x 5 Pf. Mi.-Nr. 32. Das Postkartenporto betrug 5 Pfennig, hinzu kamen 20 Pfennig für das Einschreiben und 25 Pfennig für die Eilbestellung. Der daraus erfolgende Gesamtbetrag von 50 Pfennig wurde korrekt verklebt, wobei zwei der zugeklebten Marken mit blauem Kreuz entwertet wurden.

Bereits in den „Tarifbestimmungen zum Post-Reglement vom 30.11.1871“, gültig ab dem 1. Januar 1872, wurde die Zeitungsüberweisung aufgenommen. Das Porto betrug 5 Groschen, was später auf 50 Pfennig umgerechnet wurde. Meist wurde diese Dienstleitung von Militärangehörigen in Anspruch genommen, die sich die Zeitung statt an den Wohnort z. B. in das Manöver o. ä. zustellen („überweisen“) ließen.

Postkarte für eine Zeitungsüberweisung von Vossowska nach Öls im Jahre 1885, korrekt mit 50 Pf. Mi.-Nr. 44 frankiert.

Brief für eine Zeitungsüberweisung von Gnesen nach Potsdam, dort weitergeleitet nach Wildpark. Im Innenteil berichtet die Postamts-Zeitungsstelle Gnesen, dass ab 23.4. d. J. für Herrn Hauptmann von Hackewitz ein Exemplar des „Deutschen Wochenblattes“ in Wildpark eingehen wird.

Handschriftliches Formular einer Zeitungsüberweisung mit dem Ersuchen an das Postamt in Mölln, eine Zeitung zu überweisen.

Formular einer Zeitungsbestellung, zweckentfremdet für eine Zeitungs-überweisung mit dem Text: „Ein Exemplar des Wochenblattes / ist von hier nach Crüden überwiesen.“ Der Vermerk „Gebühr berichtigt“ wurde darunter eingetragen. Die Gebühr von 50 Pfennig wurde mit einem senkrechten Paar der 25 Pf. Mi.-Nr. 43 verklebt.

Nachnahmebrief zur Einziehung von Annoncengebühren der Karlsruher Zeitung. Der Betrag von 4,56 Mark erforderte die Mindestgebühr von 10 Pfennig zuzüglich des Portos bei einer Entfernung von über 10 Meilen von 40 Pfennig, was den Gesamtbetrag von 50 Pfennig ergab. Der Betrag wurde durch ein Zwischenstegpaar der 25 Pf. Mi.-Nr. 35 korrekt verklebt.

Nachnahmebrief per Einschreiben der Firma Busse von Berlin nach Woyens. Ab dem 1. Juni 1890 unterlag der Nachnahmeversand neuen Bestimmungen. Die Entfernungsberechnung entfiel. Es wurde das Porto für die Sendung zuzüglich einer Vorzeigegebühr von 10 Pfennig erhoben. Es mussten also bezahlt werden: 20 Pfennig Porto für einen Brief der zweiten Gewichtsstufe + 10 Pfennig Vorzeigegebühr für die Nachnahme + 20 Pfennig für das Einschreiben. Porto und Gebühren wurden hier mit einer 50 Pf. Mi.-Nr. 50 beglichen.

Ungewöhnliche und seltene Kombination einer Nachnahmesendung per Einschreiben gegen Rückschein. Die Nachnahme wurde von Bonn nach Schaumburg im Ortsbereich von Balduinstein geschickt, was noch in der ersten Entfernungszone bis 10 Meilen lag. Das Porto dafür betrug 20 Pfennig + 10 Pfennig Mindestgebühr für den Betrag von 3,70 Mark. Die Gebühr für das Einschreiben betrug 20 Pfennig, was zusammen die verklebten 50 Pfennig ergibt. Die restliche Gebühr von 20 Pfennig für den Rückschein wurde auf demselben verklebt.

Wertbrief mit einer Einzelfrankatur der 50 PFENNIGE Mi.-Nr. 36 bei einer Entfernung von über 10 Meilen und mit einer Versicherungsgebühr von 10 Pf. Die Freimarke hat den Plattenfehler 36I: „Gebrochene Platte“.

Wertbrief wie vor mit einer Mehrfachfrankatur der dunkelrotorangenen 25-Pf.-Marke Mi.-Nr. 43ba und einer Entwertung mit einem Klaucke-Stempel von STRASSBURG I/ELS. * 1 f.

Wertbrief von Schwabstedt nach Husum über 2 Meilen, damit in der ersten Entfernungszone. Für den Betrag von 1.400 Mark wurden 25 Pfennig Versicherungsgebühr berechnet. Das vorausbezahlte Bestellgeld wurde mit 5 Pfennig dazu addiert, was somit 50 Pfennig Gesamtbetrag ergab und mit einer 50-Pfennig-Marke der Krone/Adler-Serie verklebt wurde. Unten links wurde vermerkt, dass das Bestellgeld bereits bezahlt war.

Wertbrief über 72 Meilen in der zweiten Entfernungszone zum Porto von 40 Pfennig von Graefrath nach Zittau. Der Betrag von 600 Mark machte 10 Pfennig Versicherungsgebühr erforderlich. Der Gesamtbetrag von 50 Pfennig wurde mit einem Paar der 25 Pf. Mi.-Nr. 49 vom Oberrand verklebt. Dies ist eine sehr schöne Frankatur, die allerdings nicht den Vorschriften entsprach, da die Marken einzeln verklebt werden mussten und auf keinen Fall noch dazu mit Rand!

Bei Wertbriefen ist auch eine Kombination denkbar mit 20 Pf. Entfernungsporto und einer Versicherungsgebühr von 30 Pf. bei einem angegebenen Wert von über 1.500 bis 1.800 Mark.

Ein Paket im Gewicht von 4 kg wurde von Celle nach Diepenau geschickt. Die Entfernung liegt mit 12 Meilen bereits in der zweiten Entfernungsstufe, und somit wurde ein Porto von 50 Pfennig erforderlich. Der Betrag wurde mit einem senkrechten Paar der 25 Pf. Mi.-Nr. 43 verklebt.

Paketkarte für ein Paket im Gewicht von ½ kg und eine Entfernung von über 10 Meilen in Form einer Mischfrankatur der Freimarkenausgaben PFENNIG und Krone/Adler: 2 x 20 Pf. Mi.-Nr. 42 und 2 x 5 Pf. Ziffernzeichnung Mi.-Nr. 46.

Paketkarte von Rudelsdorf nach Schafstädt über eine Entfernung von 54 Meilen. Dies bedeutete die zweite Entfernungsstufe bei einem Gewicht bis 5 kg. Die fällige Gebühr von 50 Pfennig wurde mit einem senkrechten Paar der 25 Pf. Mi.-Nr. 49 verklebt.

Die Gebühren für Postanweisungen wurden am 1. Januar 1899 neu geordnet. Eine Postanweisung über 400 bis 600 Mark kostete demnach 50 Pfennig. Auf der hier abgebildeten Postanweisung von Preußisch-Stargard nach Bautzen wurde der Betrag mit zwei Marken der 25 Pf. Mi.-Nr. 49 verklebt.

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