Paketkarte für die Versendung eines lebenden Vogels


Titelabbildung unseres ArGe-Heftes Nr. 27 vom Januar 2001


Die Gebühr stellt sich wie folgt zusammen:
Porto

50

Pfennig
Eilbotengebühr

25

Pfennig
Sperrgutzuschlag (50% aus Position 1 und 2)

40

Pfennig
Gebühr für "dringend"

100

Pfennig
Gesamtporto also

215

Pfennig
Abbildung:
Paketkarte vom 31.01.1897 für die Versendung eines lebenden Vogels von Duderstadt nach Villach in Kärnten/Österreich.

Besonderheit:
Nach §11a der Postordnung konnte der Absender ab dem 12.03.1883 für lebende Tiere, Pflanzen, Fischlaich und ähnliche Dinge die schnellste Beförderungsmöglichkeit nach dem Bestimmungsort verlangen. Als "dringendes" Paket mit Eilbotenzustellung aufgegeben fiel bei dieser Sendung zu- sätzlich die Sperrgutgebühr an.